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Die
Aufnahmegebühr bei Neueintritt beträgt einmalig
6,00 Euro.
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| Einzelmitglieder: |
monatlich
2,60 Euro - im Jahr: 31,20 Euro
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ermäßigt:
monatlich 1,30 Euro - im Jahr: 15,60 Euro (Rentner,
Schwerbehinderte, Kinder, Schüler und Studenten,
Azubis, Wehr- bzw. Zivildienstleistende, Arbeitslose,
Sozialhilfeempfänger)
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Rechtsfähige
und
nicht rechtsfähige Vereine: |
ein
jährlicher Grundbetrag von 55,00 Euro (bis 100 Mitglieder),
sowie 1,00 Euro zusätzlich pro Jahr und Mitglied
ab dem 101. Mitglied |
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| (Sollte
dieser Verein institutionelle Mitglieder haben,
ist in jedem Fall eine Einzelentscheidung notwendig,
die deren Mitgliederzahl berücksichtigt.) |
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